Neutralitätsgebot der Polizei: Innenminister Reul ruft CDU-Plakat zurück

Innenminister Reul bekräftigt im Innenausschuss das Neutralitätsgebot der Polizei. Er selbst habe mit einem Runderlass im März darauf aufmerksam gemacht.

Mittlerweile ist öffentlich geworden, dass Frank Boss den betreffenden Polizisten weder nach einer Erlaubnis für das Foto gebeten, noch über die Verwendungsabsicht als Plakatmotiv informiert habe. Die Erklärung von Boss er habe in dem Moment nicht nachgedacht, ist für einen Oberbürgermeister-Kandidaten, der zusätzlich Vorsitzender im Polizeibeirat ist, fragwürdig. „Es ist eine Sache der Fairness und des demokratischen Anstandes, dass sich alle an die Spielregeln halten. Manche Vorfälle sind nicht dadurch geheilt, dass man den kurzen Dienstweg nimmt und die Plakate über Nacht einfach überklebt. Frank Boss ist nun wirklich kein Neuling im Geschäft. Er hätte wissen müssen, dass er den abgebildeten Polizisten, dessen Foto er offensichtlich ohne dessen Zustimmung verwendet hat, in Schwierigkeiten bringen würde.“, findet Gülistan Yüksel, Vorsitzende der SPD Mönchengladbach. „Wer die letzten Monate beobachtet hat, erkennt ein Muster bewusster Grenzüberschreitungen. Wie schon bei der Frage der Videobeobachtung am Marienplatz ist Boss der gesetzliche Rahmen ziemlich egal. Mit Respekt vor den Ordnungskräften hat das nichts mehr zu tun“, bestätigt der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mönchengladbach und Ratsmitglied, Oliver Büschgens.

Nachdem das Plakatmotiv beim Innenministerium gemeldet wurde, verschwanden die Plakate über Nacht. Für die Anzeige in einem Magazin sei es nach Aussage von Boss zu spät gewesen. Für die SPD ist die Angelegenheit damit nicht aus der Welt: Nach wie vor ist die Anzeige in der Online-Version des Magazins abrufbar.

Die SPD stellt sich außerdem die Frage, warum die Landesregierung in einem vergleichbaren Fall 2017 auf eine Kleine Anfrage der SPD noch ganz anders geantwortet hat. Dort ist bei der Verwendung von Landeswappen und dem Schriftzug der Polizei, von Verstoß gegen Marken- und/oder Namensrechte die Rede, sowie eine Verletzung des § 132 StGB (Amtsanmaßung) oder § 132a StGB (Missbrauch von Titel, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).

„Die Polizei in NRW hat sich meines Wissens bislang stets parteipolitisch neutral verhalten. Ich bin stolz darauf, dass sich unsere Polizei demokratisch und gesetzeskonform verhält. In allen demokratischen Parteien wirken Beamtinnen und Beamte mit.“, so Hans-Willi Körfges, MdL.